Ist die elterliche Sorge auf nur einen der Elternteile zu übertragen?
Wie kann das Umgangsrecht vernünftig geregelt werden?
Wer tägt die Kosten des Umgangs?
Was versteht man unter "betreuter Umgang"?
Anhand welcher Kriterien erfolgt die Prüfung des Kindeswohls?